CO2-Gebäudesanierungsprogramm,
Zuschussvariante (2007)
Bei Einhaltung bzw. Unterschreitung
des Neubau-Niveaus nach § 3 EnEV wird ein Zuschuss in Höhe von 10 % bezogen auf
die förderfähigen Investitionskosten gewährt. Der Zuschuss kann sich auf 17,5 %
erhöhen, wenn das Neubau-Niveau nach § 3 EnEV um mind. 30 % unterschritten
wird. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist durch einen Sachverständigen zu
bestätigen.
Paket 0: Wärmedämmung der
Außenwände, des Daches, der Kellerdecke sowie Erneuerung der Fenster.
Paket 1: Austausch der
Heizung sowie Wärmedämmung des Daches und der Außenwände.
Paket 2: Austausch der
Heizung, Wärmedämmung des Daches, Erneuerung der Fenster sowie Wärmedämmung der
Kellerdecke.
Paket 3: Austausch der
Heizung, Erneuerung der Fenster und Wärmedämmung der Außenwände.
Paket 4: Alternativ zu
Paket 0 bis 3 müssen hier mindestens drei von einem Sachverständigen empfohlene
Maßnahmen aus der folgenden Aufzählung als Paket durchgeführt werden:
Wärmedämmung der Außenwände, Wärmedämmung des Daches, Wärmedämmung der
Kellerdecke, Erneuerung der Fenster, Austausch der Heizung, Einbau einer Lüftungsanlage.
Voraussetzung für die Gewährung der Zuschüsse ist, dass die Maßnahmen durch ein
Fachunternehmen durchgeführt werden.
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