CO2-Gebäudesanierungsprogramm, Zuschussvariante (2007)

 

Wer als privater Wohneigentümer Investitionen auf sich nimmt, die den CO2-Ausstoß mindern und damit die Umwelt entlasten, wird jetzt besonders gefördert: durch einen Zuschuss, der zur Unterstützung energetischer Sanierungsmaßnahmen direkt bei der KfW beantragt werden kann.

Zuschüsse erhalten Eigentümer von selbst genutzten bzw. vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen in Wohneigentumsgemeinschaften. Gefördert werden Maßnahmen zur Minderung des CO2-Ausstoßes an Wohngebäuden in den folgenden Kategorien:

 

Energetische Sanierungen auf Neubau-Niveau nach Energieeinsparverordnung (EnEV) oder besser

 

Es werden Investitionen in Wohngebäuden gefördert, die bis zum 31.12.1983 fertiggestellt wurden: wie z. B. Fenstererneuerung, Dämmung, Heizungserneuerung oder der Einbau von Lüftungsanlagen.

Bei Einhaltung bzw. Unterschreitung des Neubau-Niveaus nach § 3 EnEV wird ein Zuschuss in Höhe von 10 % bezogen auf die förderfähigen Investitionskosten gewährt. Der Zuschuss kann sich auf 17,5 % erhöhen, wenn das Neubau-Niveau nach § 3 EnEV um mind. 30 % unterschritten wird. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen.

 

Maßnahmenpakete

 

Gefördert werden Investitionen in Wohngebäuden, die bis zum 31.12.1994 fertiggestellt wurden. Es ist eins von fünf möglichen Maßnahmenpaketen durchzuführen, wobei der Zuschuss 5 % der förderfähigen Investitionskosten beträgt.

Paket 0: Wärmedämmung der Außenwände, des Daches, der Kellerdecke sowie Erneuerung der Fenster.

Paket 1: Austausch der Heizung sowie Wärmedämmung des Daches und der Außenwände.

Paket 2: Austausch der Heizung, Wärmedämmung des Daches, Erneuerung der Fenster sowie Wärmedämmung der Kellerdecke.

Paket 3: Austausch der Heizung, Erneuerung der Fenster und Wärmedämmung der Außenwände.

Paket 4: Alternativ zu Paket 0 bis 3 müssen hier mindestens drei von einem Sachverständigen empfohlene Maßnahmen aus der folgenden Aufzählung als Paket durchgeführt werden: Wärmedämmung der Außenwände, Wärmedämmung des Daches, Wärmedämmung der Kellerdecke, Erneuerung der Fenster, Austausch der Heizung, Einbau einer Lüftungsanlage. Voraussetzung für die Gewährung der Zuschüsse ist, dass die Maßnahmen durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden.

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens direkt bei der KfW zu stellen. Antragsformulare erhalten Sie im Internet unter www.kfw-foerderbank.de oder unter Telefon 0 18 01 / 33 55 77 (bundesweit zum Ortstarif).

 

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