Um die Energieeffizienz von Gebäuden in der EU zu
steigern, hat das Europäische Parlament gemeinsam mit dem Europäischen Rat am
16.12.2002 die EU-Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ erlassen. Da
diese Richtlinie bis zum 04.01.2006 in nationale Rechtsvorschriften umgesetzt
werden muss, sollen in Deutschland gesetzliche Regelungen eingeführt werden,
die eine Ausstellung von Energieausweisen bei Neuvermietung oder Verkauf von
Gebäuden grundsätzlich zur Pflicht machen. Damit werden Gebäudeeigentümer und
Nutzer in Zukunft eine wichtige Hilfe zur Einschätzung der Qualität des
baulichen Wärmeschutzes und der Gebäudetechnik erhalten.
Folgende Kosten sind im Rahmen des Modellprojektes
„Initiative Energiepass“ in Nordrheinwestfalen im Jahre 2004 angefallen, die
Preise sind daher nicht verbindlich und können regional variieren.
Ein- und Zweifamilienhäuser: 150 Euro
Mehrfamilienhäuser bis 12 Wohneinheiten: 250 Euro
ab 13 Wohneinheiten: 20 Euro pro Wohneinheit
Für ein vereinfachtes Verfahren reduzierte sich der Betrag um 50 Euro.
Die Energieeinsparverordnung ist am 1. Februar
2002 in Kraft getreten. Sie hat die Wärmeschutzverordnung und die
Heizungsanlagen-Verordnung abgelöst. Mit der am 8. Dezember 2004 in Kraft
getretenen "Ersten Verordnung zur Änderung der
Energieeinsparverordnung" hat der Verordnungsgeber Änderungen im
technischen Regelwerk nachvollzogen. Änderungen des materiellen
Anforderungsniveaus sind damit nicht verbunden.
Die Energieeinsparverordnung ist ein wichtiger
Baustein der Energie- und Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Die
Verordnung dient ebenso der Daseinsvorsorge und gibt wichtige Impulse für die
Baukonjunktur.
Durch die neuen Vorschriften ist bei Neubauten
der Niedrigenergiehaus-Standard zur Regel geworden. Auch der Energiebedarf von
Altbauten wird auf Dauer nachhaltig gesenkt. Häuser, die nach der
Energieeinsparverordnung neu gebaut oder umgebaut werden, verbrauchen
rechnerisch deutlich weniger Heizenergie als nach dem früheren Recht. Dies kann
zur Senkung der Wohnnebenkosten beitragen.
Bei der Berechnung des Heizenergiebedarfs wird
ein ganzheitlicher Ansatz zu Grunde gelegt. Hierdurch ist es möglich, das ganze
Spektrum moderner Energiespartechnik zu nutzen, um zu wirtschaftlich optimalen
Lösungen zu kommen. Die Bundesregierung unterstützt damit u.a. den verstärkten
Einsatz erneuerbarer Energien, z.B. über Solarkollektoren zur
Warmwasserbereitung oder Wärmepumpen. Außerdem schafft sie hierdurch
zusätzliche Anreize für innovative Entwicklungen im Baubereich, z.B.
transparente Wärmedämmungen. Den Absatzchancen deutscher Produkte im Ausland
kann dies nur nützen.
Vor allem aber löst die Energieeinsparverordnung
erhebliche Investitionen aus. Die Vorschriften werden in den kommenden Jahren
für eine steigende Nachfrage nach moderner Heizungstechnik, Wärmedämmung und
neuen Fenstern sorgen. So müssen bis 2006 in zahlreichen Altbauten etwa zwei
Mio. veraltete Heizkessel erneuert werden. Zudem sind in vielen Fällen bislang
freiliegende Rohrleitungen in unbeheizten Räumen und oberste Geschossdecken
nachträglich gegen Wärmeverluste zu dämmen. Des weiteren müssen bei ohnehin
anstehenden Modernisierungsmaßnahmen zeitgemäße energetische Anforderungen
eingehalten werden. Anlässe zur Energieeinsparung können z.B. die
Putzerneuerung und der Austausch der Fenster oder Verglasungen sein. Die
energetische Sanierung von Altbauten trägt zur Erhaltung wertvoller Bausubstanz
und zur Verbesserung des Wohnwertes bei.
Zu Struktur und Inhalt der
Energiebedarfsausweise hat die Bundesregierung eine Allgemeine
Verwaltungsvorschrift erlassen (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 13 der
Energieeinsparverordnung vom 02.12.2004).
Ein freiwilliger Energieverbrauchskennwert, der
aus Verbrauchsdaten der Heizkostenabrechnungen berechnet werden kann, soll (wie
der Energiebedarfsausweis für Neubauten) für mehr Transparenz sorgen und damit
die Investitionsfreudigkeit verbessern.
Im Allgemeinen lohnen sich die durch die
Energieeinsparverordnung ausgelösten Investitionen für die Bauherren. Die
Aufwendungen für die vorgeschriebenen Maßnahmen können oft schon in wenigen
Jahren durch Einsparungen bei den Heizkosten wieder erwirtschaftet werden.
Zur Information der Öffentlichkeit über
Energiesparmöglichkeiten hat die Bundesregierung die Deutsche Energieagentur in
Berlin eingerichtet. Interessierte Bauherren, Planer und Handwerker können sich
dort über Förderprogramme, Energiespartechniken und Vorschriften beraten
lassen. Ein besonderer Service ist die kostenlose 24-Std. Hotline der Deutschen
Energieagentur unter der Telefonnummer 08 00 / 0 73 67 34. Neben vielfältigen
Veranstaltungen bietet die Deutsche Energieagentur auch ein umfangreiches
Internetportal zur Energieeinsparverordnung an.
Die Energieeinsparverordnung und das
Energieeinsparungsgesetz finden Sie auf den Seiten Gesetze
im Internet, einem gemeinsamen Projekt des Bundesministeriums
der Justiz und der juris GmbH.
Diese Rechtsvorschriften können Sie für den
privaten Gebrauch herunterladen und ausdrucken. Es handelt sich nicht um die
amtliche Fassung. Diese finden Sie nur im Bundesgesetzblatt.
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