Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz
von Gebäuden soll die Energieeffizienz von Gebäuden verbessern. Ein wichtiges
Mittel hierfür ist der Energieausweis. Er ermöglicht Hausbesitzern, Käufern und
Mietern eine einfache und verlässliche Information über die Energieeffizienz
eines Gebäudes. Ein Energieausweis ist dann vorzulegen, wenn Gebäude oder
Wohnungen gebaut, verkauft oder neu vermietet werden. Entsprechende Regelungen
müssen von allen Mitgliedsstaaten der EU in nationales Recht umgesetzt werden.
Dies wird in Deutschland mit der Novellierung der bestehenden
Energieeinsparverordnung (EnEV) erfolgen. Die Bundesregierung hat am 25.04.2007
die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) beschlossen. Mit der EnEV 2007
wird die Ausstellung von Energieausweisen für Bestandsgebäude schrittweise ab
2008 zur Pflicht. Die Verordnung bedarf vor dem Inkrafttreten noch der
Zustimmung des Bundesrates.
Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) sieht vor,
dass Interessenten ab dem 1. Januar 2008 bei Verkauf, Vermietung oder
Verpachtung von Wohngebäuden mit Baujahr 1965 oder früher ein Energieausweis
zugänglich zu machen und ggf. eine Kopie auszuhändigen ist. Ein halbes Jahr
später, ab dem 1. Juli 2008, gilt dies für alle Wohngebäude. Für Nichtwohngebäude
wird der Energieausweis schließlich am 01.01.2009 Pflicht.
Die politische Diskussion zum Energieausweis wurde lange von
der Frage dominiert, ob die Energieausweise verbrauchs- oder bedarfsbasiert
sein sollten. Während der bedarfsbasierte Energieausweis auf einer technischen
Gebäudeanalyse beruht, wird der verbrauchsbasierte Energieausweis auf der Basis
der in der Vergangenheit angefallenen Energieverbräuche berechnet. Für
Neubauten und wesentliche Umbauten ist ein bedarfsbasierter Energieausweis
schon seit 2002 Pflicht. Die EnEV 2007 sieht vor, dass Bedarfsausweise
zukünftig auch vorzulegen sind, wenn Zuschüsse aus staatlichen Förderprogrammen
in Anspruch genommen werden sollen. Auch Wohngebäude mit bis zu vier
Wohneinheiten benötigen einen bedarfsbasierten Energieausweis. Bei allen
größeren Gebäuden und bei Nichtwohngebäuden sieht die EnEV hingegen eine
Wahlfreiheit des Eigentümers zwischen verbrauchs- und bedarfsbasiertem
Energieausweis vor. Die Wahlfreiheit soll zudem für alle Wohngebäude gelten,
die mindestens auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1978 saniert wurden.
Unabhängig vom verwendeten Verfahren müssen bei verbrauchs-
und bedarfsorientierten Energieausweisen auf das Gebäude bezogene individuelle
Modernisierungshinweise beigefügt werden. Eine pauschale Auflistung möglicher
Modernisierungsmaßnahmen (z.B. in Form einer Broschüre oder Checkliste) reicht
nicht aus.
Eine detaillierte Zusammenfassung der EnEV steht auf den
Internetseiten der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) unter www.dena-energieausweis.de/enev2007
zur Verfügung.
Wird die EnEV wie geplant im Juni durch den Bundesrat
verabschiedet, kann mit einem Inkrafttreten der EnEV zum 01.10.2007 gerechnet
werden.
Die dena führt seit 2004 eine Marktvorbereitungskampagne
für den Energieausweis für Wohngebäude durch, um bundesweit die erforderliche
Infrastruktur für die Einführung von Gebäudeenergieausweisen zu schaffen. Als
zentrales Informations- und Kompetenzzentrum für Energieausweise ist es das Ziel
der dena, dass bereits vor der gesetzlichen Einführung möglichst viele
freiwillige Energieausweise erstellt werden. Dafür bietet die dena zahlreiche
Informationen für Gebäudeeigentümer und Mieter sowie Facharbeitshilfen für
Aussteller von Energieausweisen an. Eine umfangreiche PR-Kampagne soll den
Energieausweis bekannt machen und den Nutzwert beim Einstieg in die
energetische Sanierung von Gebäuden darstellen.
Die dena unterstützt die Bundesregierung bei der
Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie im Rahmen der Novellierung der
Energieeinsparverordnung. Deutschland gehört bezüglich der Umsetzung der
EU-Richtlinie zu den führenden Ländern in Europa: Die fachlichen Grundlagen
sind vorhanden und seit Jahren erprobt.
Eine große Anzahl von qualifizierten Ausstellern
bietet den Energieausweis bereits jetzt am Markt an. Wer also vor Inkrafttreten
der EnEV Gewissheit über die energetische Qualität seines Gebäudes haben
möchte, kann sich bereits heute einen Energieausweis ausstellen lassen. In der
dena-Datenbank sind ca. 21.000 Aussteller registriert. Die einfache Suche über
Postleitzahlen ermöglicht es, schnell einen Aussteller vor Ort zu finden.
Die
Ausstellerdatenbank finden Sie unter www.dena-energieausweis.de.
Die Arbeiten für 2007 bauen auf den Grundlagen und
Erfolgen der Vorjahre auf und führen diese fort. Das Informationsangebot der
dena reicht von Internetseiten, Broschüren, Facharbeitshilfen und telefonischer
Hotline bis hin zu Software und Online-Hilfen zum Ausstellen von
Energieausweisen. Das Angebot wird durch die dena kontinuierlich aktualisiert
und erweitert. Mehr als 20 bundesweit verteilte Fachveranstaltungen und der
jährliche „zukunft haus“ Kongress runden das Angebot ab. Als ein neuer
Schwerpunkt wird die dena in 2007 verstärkt Angebote für den Bereich
Energieausweise für Nichtwohngebäude entwickeln und anbieten.
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Felicitas Kraus (Bereichsleiterin
Energieeffizienz im Gebäudebereich)
Telefon 0 30 / 72 61
65 - 6 60
Telefax 0 30 / 72 61
65 - 6 99
E-Mail kraus@dena.de
www.dena-energieausweis.de
Hotline 08 00 / 0 73 67 34