Energieausweis für Gebäude (Stand 2007)

 

Ausgangssituation

 

Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden soll die Energieeffizienz von Gebäuden verbessern. Ein wichtiges Mittel hierfür ist der Energieausweis. Er ermöglicht Hausbesitzern, Käufern und Mietern eine einfache und verlässliche Information über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Ein Energieausweis ist dann vorzulegen, wenn Gebäude oder Wohnungen gebaut, verkauft oder neu vermietet werden. Entsprechende Regelungen müssen von allen Mitgliedsstaaten der EU in nationales Recht umgesetzt werden. Dies wird in Deutschland mit der Novellierung der bestehenden Energieeinsparverordnung (EnEV) erfolgen. Die Bundesregierung hat am 25.04.2007 die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) beschlossen. Mit der EnEV 2007 wird die Ausstellung von Energieausweisen für Bestandsgebäude schrittweise ab 2008 zur Pflicht. Die Verordnung bedarf vor dem Inkrafttreten noch der Zustimmung des Bundesrates.

 

Der gesetzliche Energieausweis

 

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) sieht vor, dass Interessenten ab dem 1. Januar 2008 bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Wohngebäuden mit Baujahr 1965 oder früher ein Energieausweis zugänglich zu machen und ggf. eine Kopie auszuhändigen ist. Ein halbes Jahr später, ab dem 1. Juli 2008, gilt dies für alle Wohngebäude. Für Nichtwohngebäude wird der Energieausweis schließlich am 01.01.2009 Pflicht.

Die politische Diskussion zum Energieausweis wurde lange von der Frage dominiert, ob die Energieausweise verbrauchs- oder bedarfsbasiert sein sollten. Während der bedarfsbasierte Energieausweis auf einer technischen Gebäudeanalyse beruht, wird der verbrauchsbasierte Energieausweis auf der Basis der in der Vergangenheit angefallenen Energieverbräuche berechnet. Für Neubauten und wesentliche Umbauten ist ein bedarfsbasierter Energieausweis schon seit 2002 Pflicht. Die EnEV 2007 sieht vor, dass Bedarfsausweise zukünftig auch vorzulegen sind, wenn Zuschüsse aus staatlichen Förderprogrammen in Anspruch genommen werden sollen. Auch Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten benötigen einen bedarfsbasierten Energieausweis. Bei allen größeren Gebäuden und bei Nichtwohngebäuden sieht die EnEV hingegen eine Wahlfreiheit des Eigentümers zwischen verbrauchs- und bedarfsbasiertem Energieausweis vor. Die Wahlfreiheit soll zudem für alle Wohngebäude gelten, die mindestens auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1978 saniert wurden.

Unabhängig vom verwendeten Verfahren müssen bei verbrauchs- und bedarfsorientierten Energieausweisen auf das Gebäude bezogene individuelle Modernisierungshinweise beigefügt werden. Eine pauschale Auflistung möglicher Modernisierungsmaßnahmen (z.B. in Form einer Broschüre oder Checkliste) reicht nicht aus.

Eine detaillierte Zusammenfassung der EnEV steht auf den Internetseiten der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) unter www.dena-energieausweis.de/enev2007 zur Verfügung.

Wird die EnEV wie geplant im Juni durch den Bundesrat verabschiedet, kann mit einem Inkrafttreten der EnEV zum 01.10.2007 gerechnet werden.

 

Inhalt und Aufbau des Energieausweises

 

Zentrales Element des Energieausweises ist ein grafisches Label, das die Energieeffizienz des Gebäudes im Vergleich zu anderen Gebäuden darstellt. Liegt das Gebäude im „grünen Bereich“, ist der Modernisierungszustand sehr gut. Steht der Pfeil auf „gelb“, sollte über Modernisierungsmöglichkeiten nachgedacht werden. Und „Rot“ deutet auf große Einsparmöglichkeiten hin. Der Energieausweis enthält zudem die wichtigsten Gebäudedaten, ggf. ein Foto des und Gebäudes, Name, Adresse und Unterschrift des Ausstellers.

Damit erhalten Käufer, Mieter, Vermieter Eigentümer auf den ersten Blick Informationen über die Energieeffizienz des Gebäudes. Angaben zu den gesetzlichen Mindestanforderungen oder über die Verwendung regenerativer Energien und den Einsatz einer Lüftungsanlage im Gebäude sind ebenfalls im Energieausweis enthalten.

Der Energieausweis ist dabei nicht nur ein Analyseinstrument: Er zeigt auch ganz konkret auf, wie die energetische Qualität des Gebäudes verbessert werden kann, z.B. mit zusätzlicher Wärmedämmung, neuen Fenstern oder einer neuen Heizungsanlage, am besten in Verbindung mit einer Solaranlage auf dem Dach. Somit ist der Energieausweis für Gebäudeeigentümer ein Einstieg in die energetische Modernisierung ihres Gebäudes. Denn nur eine energetisch sinnvolle und optimal abgestimmte Modernisierung erhöht die Unabhängigkeit von zukünftig steigenden Energiepreisen, sorgt für einen höheren Wohnkomfort und erhöht den Wert der Immobilie bei Verkauf oder Vermietung.

 

Die Aktivitäten der dena zum Energieausweis

 

Die dena führt seit 2004 eine Marktvorbereitungskampagne für den Energieausweis für Wohngebäude durch, um bundesweit die erforderliche Infrastruktur für die Einführung von Gebäudeenergieausweisen zu schaffen. Als zentrales Informations- und Kompetenzzentrum für Energieausweise ist es das Ziel der dena, dass bereits vor der gesetzlichen Einführung möglichst viele freiwillige Energieausweise erstellt werden. Dafür bietet die dena zahlreiche Informationen für Gebäudeeigentümer und Mieter sowie Facharbeitshilfen für Aussteller von Energieausweisen an. Eine umfangreiche PR-Kampagne soll den Energieausweis bekannt machen und den Nutzwert beim Einstieg in die energetische Sanierung von Gebäuden darstellen.

Die dena unterstützt die Bundesregierung bei der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie im Rahmen der Novellierung der Energieeinsparverordnung. Deutschland gehört bezüglich der Umsetzung der EU-Richtlinie zu den führenden Ländern in Europa: Die fachlichen Grundlagen sind vorhanden und seit Jahren erprobt.

Eine große Anzahl von qualifizierten Ausstellern bietet den Energieausweis bereits jetzt am Markt an. Wer also vor Inkrafttreten der EnEV Gewissheit über die energetische Qualität seines Gebäudes haben möchte, kann sich bereits heute einen Energieausweis ausstellen lassen. In der dena-Datenbank sind ca. 21.000 Aussteller registriert. Die einfache Suche über Postleitzahlen ermöglicht es, schnell einen Aussteller vor Ort zu finden.

Die Ausstellerdatenbank finden Sie unter www.dena-energieausweis.de.

Die Arbeiten für 2007 bauen auf den Grundlagen und Erfolgen der Vorjahre auf und führen diese fort. Das Informationsangebot der dena reicht von Internetseiten, Broschüren, Facharbeitshilfen und telefonischer Hotline bis hin zu Software und Online-Hilfen zum Ausstellen von Energieausweisen. Das Angebot wird durch die dena kontinuierlich aktualisiert und erweitert. Mehr als 20 bundesweit verteilte Fachveranstaltungen und der jährliche „zukunft haus“ Kongress runden das Angebot ab. Als ein neuer Schwerpunkt wird die dena in 2007 verstärkt Angebote für den Bereich Energieausweise für Nichtwohngebäude entwickeln und anbieten.

 

Herausgeber

 

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

Felicitas Kraus (Bereichsleiterin Energieeffizienz im Gebäudebereich)

Telefon 0 30 / 72 61 65 - 6 60

Telefax 0 30 / 72 61 65 - 6 99

E-Mail kraus@dena.de

www.dena-energieausweis.de

Hotline 08 00 / 0 73 67 34