Förderung erneuerbarer
Energien (Umweltfreundliche Energien) (Stand
02.02.2007)
Die neuen Förderrichtlinien zum Marktanreizprogramm
wurden am 20. Januar 2007 durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft
gesetzt.
Danach wird im Jahr 2007 die Förderung für
Solarkollektoranlagen und Biomassekessel mit Investitionszuschüssen über das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und für Biomasse- und
Geothermieheizwerke im Rahmen im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien
fortgeführt.
Für das KfW-Programm können jedoch vorläufig
keine Anträge entgegengenommen werden, da die Genehmigung des Programms durch
die EU-Kommission noch aussteht. Die folgenden Hinweise beziehen sich daher
ausschließlich auf die Förderung durch das BAFA.
Erneute Antragstellung
für im Jahr 2006 abgelehnte Vorhaben
Antragsteller, die im Jahr 2006 bereits einen
Förderantrag beim BAFA gestellt hatten und wegen ausgeschöpfter Haushaltsmittel
abgelehnt wurden, können im Jahr 2007 (spätestens bis zum 31. Juli 2007) einen
erneuten Antrag auf Förderung stellen. Zugelassen ist die erneute
Antragsstellung auch für diejenigen Antragsteller, die ohne den
Ablehnungsbescheid des BAFA abzuwarten, bereits mit der Investition begonnen
hatten.
Bei der erneuten Antragstellung muss die
Investition abgeschlossen sein. Zusammen mit dem Antrag ist der vollständige
Verwendungsnachweis vorzulegen. Das BAFA stellt die erforderlichen
Antragsformulare bereit. Die Fördersätze für diese Anträge orientieren sich an
denen der Förderrichtlinien vom 12. Juni 2006.
Neues Antragsverfahren
für erstmals gestellte Anträge
Ab 2007 wird im Bereich der „Basisförderung“ auf
ein vereinfachtes, bürgerfreundliches und effizienteres Förderverfahren
umgestellt. Für den Antragsteller entfällt die bisherige Verpflichtung, vor
Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages einen Förderantrag beim BAFA zu
stellen.
Die Basisförderung umfasst die Förderung von
Solarkollektoranlagen bis 40 m² installierter Bruttokollektorfläche, von
automatisch beschickten Biomasseanlagen ab 8 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung
und von handbeschickten Scheitholzvergaserkesseln ab 15 kW bis 30 kW Nennwärmeleistung.
Für die Basisförderung sind Anträge auf Förderung erst nach Herstellung der
Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen.
Anträge können ab dem 15. März 2007 gestellt
werden. Eine frühere Antragstellung ist wegen der Verfahrensumstellung nicht
möglich. Die Antragsformulare stehen hierfür noch nicht zur Verfügung.
Förderfähig sind Vorhaben, die ab dem 16.
Oktober 2006 begonnen wurden und zum Zeitpunkt der Antragstellung
fertiggestellt sind. Mit der Durchführung der Investition muss daher zukünftig
nicht gewartet werden, bis ein Antrag gestellt werden kann oder dieser durch
das BAFA beschieden wird. Es wird jedoch den Antragstellern empfohlen, sich bei
Auswahl der Anlage zu informieren, ob diese die Voraussetzungen für eine
Förderung nach der Förderrichtlinie erfüllt. Nähere Informationen hierzu werden
in Kürze auf der Homepage verfügbar sein.
Zusammen mit dem Antrag sind Unterlagen zum
Nachweis über die Betriebsbereitschaft der Anlage zu erbringen. Der Antrag ist
innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu
stellen. Für Antragsteller, die ihre Anlage im Zeitraum vom 16. Oktober 2006
bis 31. März 2007 betriebsbereit installiert haben, endet die Antragsfrist erst
am 30. September 2007.
Für besonders innovative Anwendungen der oben
genannten Technologien kann eine höhere Förderung über den „Innovationsbonus“
(siehe unten) in Anspruch genommen werden. Dann ist jedoch der Förderantrag vor
Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages zu stellen!
Neue Fördersätze ab
2007 - Basisförderung
Nach dem vereinfachten Verfahren können für
folgende Investitionen Anträge gestellt werden.
Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung bis
40 m² installierter Bruttokollektorfläche:
Die Förderung beträgt 40,00 Euro je m²
installierter Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 275,00 Euro.
Solarkollektoren für die kombinierte
Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von
Prozesswärme und zur solaren Kühlung bis 40 m² installierter
Bruttokollektorfläche:
Die Förderung beträgt 70,00 Euro je m²
installierter Bruttokollektorfläche.
Automatisch beschickte Biomassekessel:
Die Förderung beträgt für Pelletkessel,
Pelletöfen und Kombinationskessel Pellets-Scheitholz bis 100 kW
Nennwärmeleistung: 24,00 Euro je kW, mindestens jedoch 1.000,00 Euro.
Hackschnitzelkessel: 500,00 Euro je Anlage.
Scheitholzvergaserkessel von 15 kW bis 30 kW
Nennwärmeleistung:
Die Förderung beträgt 750,00 Euro je Anlage.
Mit diesen Fördersätzen wird der aktuellen
Marktentwicklung und der starken Nachfrage nach den geförderten Technologien
Rechnung getragen.
Änderungen bei den
Anforderungen für förderfähige Anlagen
Für erstmals gestellte Anträge sind folgende
Änderungen zu beachten:
Investitionszuschüsse erhalten nur noch Solarkollektoranlagen bis zu einer
installierten Bruttokollektorfläche von 40 m². Größere Anlagen sollen zukünftig
mit einer höheren Förderquote im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien
gefördert werden. Dieses ist derzeit noch nicht geöffnet. Hierzu ist eine Antragstellung
vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages notwendig! Bereits
begonnene Maßnahmen sind nicht förderfähig!
Solarkollektoren, die ab 2007 eine Prüfung nach
DIN EN 12975 erhalten, müssen zusätzlich zu den bisherigen
Fördervoraussetzungen das Prüfzeichen Solar Keymark tragen.
Der Kesselwirkungsgrad für
Biomasse-Feuerungsanlagen bis 100 kW beträgt mindestens 90 %.
Verbesserte Förderung
für Innovationen
Neu eingeführt wird ein „Innovationsbonus“ für
besonders innovative Anwendungen oder Anlagenteile nach diesen Richtlinien
förderfähigen Technologien. Die neue Förderrichtlinie regelt, welche
Anwendungen bzw. Anlagenteile in Frage kommen, beispielsweise große
Solarkollektoranlagen, die besondere Anforderungen erfüllen oder
Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung bei Biomasseanlagen bis 100 kW
Nennwärmeleistung.
In Kürze werden Anwendungsbestimmungen erlassen, welche die technischen
Anforderungen an eine Förderfähigkeit näher beschreiben. Erst danach ist eine
Antragstellung möglich. Der Antrag ist vor Abschluss eines Liefer- und
Leistungsvertrages zu stellen! Wird dies versäumt, kann nur eine Förderung im
Rahmen der Basisförderung erfolgen.
Abgrenzung bei
Solarkollektoranlagen, Fördertatbestände bei der KfW und beim
BAFA
Solarkollektoranlagen sind entweder beim BAFA
oder bei der KfW im Rahmen dieses Programms förderfähig. Die Abgrenzung erfolgt
über die Größe der Anlage. Vom BAFA werden Anlagen gefördert, deren
Bruttokollektorfläche weniger oder gleich 40 m² beträgt. Die KfW fördert
Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche über 40 m².
Abgrenzung zwischen Basisförderung und
Innovationsbonus beim BAFA
Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung
oder kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit einer
Bruttokollektorfläche kleiner als 20 m² können nur die Basisförderung erhalten.
Die Errichtung der Anlage kann ohne vorherige Antragstellung beim BAFA
erfolgen.
Solarkollektoranlagen mit einer
Bruttokollektorfläche zwischen 20 und 40 m² können entweder die Basisförderung
oder, sofern zusätzliche Anforderungen erfüllt sind, den Innovationsbonus
erhalten. Fördervoraussetzung für den Investitionsbonus ist, dass vor der
Antragstellung beim BAFA kein Liefer- und Leistungsvertrag abgeschlossen wurde.
Sonst kann höchstens im Rahmen der Basisförderung gefördert werden. Gleiches
gilt bei Solarkollektoranlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme und zur
solaren Kälteerzeugung.
Verfügbare
Haushaltsmittel
Für das Jahr 2007 stehen für die Förderung aus dem
Marktanreizprogramm 33 Mio. Euro zusätzlicher Haushaltsmittel (und damit
insgesamt 213 Mio. Euro) zur Verfügung. Mit der Aufstockung des Titels kann
eine hohe Nachfrage nach der Förderung bedient werden und eine kontinuierliche
Bewilligung von Fördermitteln über das gesamte Jahr erfolgen. Die
Antragsbearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs beim BAFA. Sollten
die Haushaltsmittel für 2007 vorzeitig erschöpft sein, kann eine Förderung im
Folgejahr in Betracht kommen.
Über die Verfügbarkeit von Haushaltsmittel soll
zukünftig mit Hilfe einer sogenannten „Förderampel“ Transparenz hergestellt
werden.
Herausgeber
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
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