Förderung von Wohneigentum (2007)

 

Die WK vergibt als Förderbank der Stadt Hamburg zinslose und zinsgünstige Baudarlehen. Ziel dieser Angebote ist, dass sich mehr Menschen in Hamburg Wohneigentum leisten können. Dabei kann es sich um ein Einzel-, Doppel- oder Reihenhaus, aber auch um eine Eigentumswohnung handeln.

Sowohl der Bau als auch der Erwerb von Wohnraum innerhalb der hamburgischen Landesgrenzen wird gefördert. Das Objekt kann neu oder, bei Familien mit mindestens einem Kind, auch gebraucht sein. Voraussetzung ist, dass Sie den Wohnraum hinterher selbst nutzen und bestimmte Einkommensobergrenzen nicht überschreiten. Auch dürfen die Gesamtkosten des Bauvorhabens bzw. Kaufobjekts, von durchschnittlichen Bau- und Ausstattungsstandards ausgehend, nicht überhöht sein.

 

Die Finanz- und Familiensituation bestimmt die Darlehensgrenzen

 

Wie berechnet sich die mögliche Fördersumme, die Ihnen die WK gewähren kann? Die Förderung ist abhängig vom Einkommen, der Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen und der im Haushalt lebenden Kinder. Das Jahreseinkommen, das dabei zugrunde gelegt wird, errechnet sich aus Ihrem Bruttoeinkommen, vermindert um einige Frei- und Abzugsbeträge. Bei Selbstständigen wird vom Jahresgewinn ausgegangen.

Aus der Anzahl der Personen, die zu Ihrem Haushalt gehören, ergibt sich die maximal förderungsfähige Wohnfläche und die Einkommensgrenze. Je nachdem, wie weit Sie diese Einkommensgrenze unterschreiten (oder bis zu höchstens 70 % überschreiten), erhalten Sie pro Quadratmeter eine bestimmte Fördersumme. Hieraus ergibt sich die mögliche Höhe des zinslosen WK-Baudarlehens. Dazu kann ein Familienzuschlag kommen, der mit der Anzahl der Kinder steigt. Für energiesparende Neubauten gibt es das WK-Energiespardarlehen.

Diese Förderung können Sie mit weiteren zinsgünstigen Darlehensformen kombinieren, z. B. mit dem WK-Ergänzungsdarlehen oder einem Kredit aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm. Bei Erwerb einer Gebrauchtimmobilie können Sie ergänzend eines der KfW-Umweltprogramme in Anspruch nehmen. Die monatlichen Belastungen, die sich daraus ergeben, kann in den ersten Jahren ein WK-Aufwendungsdarlehen mindern.

 

Quelle

 

WK Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt

Anstalt öffentlichen Rechts

Besenbinderhof 31

20097 Hamburg

Postfach 102809

20019 Hamburg

 

Telefon 0 40 / 2 48 46 - 0

Telefax 0 40 / 2 48 46 - 4 32

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