EU-Bürger und Bürger der EWR-Länder
Personen, die in Dänemark eine EU Aufenthalts- oder
EWR-Erlaubnis haben oder einen selbständigen Beruf ausüben, können in Dänemark
Grundbesitz (ganzjährig bewohnbares Wohnhaus) erwerben, falls dieser als
Wohnsitz dienen soll oder für die Ausübung des selbständigen Berufs notwendig
ist.
Entsprechend können Unternehmen, die in
Übereinstimmung mit der Gesetzgebung in einem Mitgliedsstaat in der EU und EWR
gegründet wurden, und die Filialen oder Agenturen eingerichtet haben oder
einrichten wollen oder Dienstleistungen anbieten möchten, in Dänemark Grundbesitz
erwerben.
Andere EU-Bürger, die gemäß den Richtlinien
93/96/EWG, 90/365/EWG und 90/364/ EWG ein Recht auf Aufenthaltsgenehmigung
haben, (das heißt eine ausreichende Krankenversicherung nachweisen können und
über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um während ihres Aufenthalts dem
sozialen System des Gastmitgliedstaates nicht zur Last zu fallen), können
Grundbesitz in Dänemark erwerben (als ganzjährig bewohnbaren Wohnsitz).
Andere Personengruppen
Laut Bekanntmachung Nr. 566 vom 28.08.1986 über
den Erwerb von Grundbesitz können Personen, die keinen festen und dauerhaften
Wohnsitz in Dänemark haben und auch früher während eines Zeitraums von
mindestens fünf Jahren keinen Wohnsitz in Dänemark gehabt haben, nur dann
Grundbesitz in Dänemark erwerben, falls die betreffende Person eine Genehmigung
des dänischen Justizministeriums erhält. Eine solche Genehmigung wird nach
einer konkreten Beurteilung in jedem Einzelfall unter besonderer
Berücksichtigung der Beziehung des Betreffenden zu Dänemark erteilt.
Ferienhäuser
Bezüglich des Erwerbs von Ferienhäusern in
Dänemark werden EU-Staatsbürger diese nur mit der Genehmigung des
Justizministeriums erwerben können. In diesem Zusammenhang sei darauf
hingewiesen, dass das Justizministerium in der Regel keine Genehmigungen zum
Erwerb von Ferienhäusern an Ausländer erteilt, die in Dänemark nicht wohnhaft
sind.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das dänische
Justizministerium.
Herausgeber
Justitsministeriet
(Ministerium der Justiz)
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