Erwerb von Immobilien in Dänemark

 

EU-Bürger und Bürger der EWR-Länder

 

Personen, die in Dänemark eine EU Aufenthalts- oder EWR-Erlaubnis haben oder einen selbständigen Beruf ausüben, können in Dänemark Grundbesitz (ganzjährig bewohnbares Wohnhaus) erwerben, falls dieser als Wohnsitz dienen soll oder für die Ausübung des selbständigen Berufs notwendig ist.

 

Entsprechend können Unternehmen, die in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung in einem Mitgliedsstaat in der EU und EWR gegründet wurden, und die Filialen oder Agenturen eingerichtet haben oder einrichten wollen oder Dienstleistungen anbieten möchten, in Dänemark Grundbesitz erwerben.

 

Andere EU-Bürger, die gemäß den Richtlinien 93/96/EWG, 90/365/EWG und 90/364/ EWG ein Recht auf Aufenthaltsgenehmigung haben, (das heißt eine ausreichende Krankenversicherung nachweisen können und über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um während ihres Aufenthalts dem sozialen System des Gastmitgliedstaates nicht zur Last zu fallen), können Grundbesitz in Dänemark erwerben (als ganzjährig bewohnbaren Wohnsitz).

 

Andere Personengruppen

 

Laut Bekanntmachung Nr. 566 vom 28.08.1986 über den Erwerb von Grundbesitz können Personen, die keinen festen und dauerhaften Wohnsitz in Dänemark haben und auch früher während eines Zeitraums von mindestens fünf Jahren keinen Wohnsitz in Dänemark gehabt haben, nur dann Grundbesitz in Dänemark erwerben, falls die betreffende Person eine Genehmigung des dänischen Justizministeriums erhält. Eine solche Genehmigung wird nach einer konkreten Beurteilung in jedem Einzelfall unter besonderer Berücksichtigung der Beziehung des Betreffenden zu Dänemark erteilt.

 

Ferienhäuser

 

Bezüglich des Erwerbs von Ferienhäusern in Dänemark werden EU-Staatsbürger diese nur mit der Genehmigung des Justizministeriums erwerben können. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass das Justizministerium in der Regel keine Genehmigungen zum Erwerb von Ferienhäusern an Ausländer erteilt, die in Dänemark nicht wohnhaft sind.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das dänische Justizministerium.

 

Herausgeber

 

Justitsministeriet
(Ministerium der Justiz)
Slotsholmsgade 10
DK-1216 København

 

Telefon: +45 / 33 92 33 40
Fax: +45 / 33 93 35 10
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