Seit dem 1. Januar 2000 können außerhalb Schwedens
wohnhafte Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit ohne Genehmigung
Immobilien in Schweden erwerben.
Der Immobilienerwerb in Schweden erfolgt
schriftlich zwischen Käufer und Verkäufer und muss vom zuständigen Grundbuchamt
registriert werden. Das Grundbuchamt trägt den neuen Eigentümer im Grundbuch
ein. Das zuständige Grundbuchamt ist dem örtlichen Amtsgericht unterstellt.
Es ist dringend zu empfehlen, den Kaufvertrag
mit Hilfe eines Maklers, eines schwedischen Juristen oder der juristischen
Abteilung einer schwedischen Bank abzuschließen.
Ausgaben
Beim
Kauf wird eine so genannte Stempelgebühr erhoben.
Die
jährliche Grundstückssteuer ist eine staatliche Steuer, die gegenwärtig 1,5%
des Einheitswertes (taxeringsvärdet) ausmacht. Eine Steuererklärung ist
jährlich bei der Steuerbehörde in Schweden einzureichen. Die Formulare werden
automatisch zugesandt. Der Einheitswert wird von der Steuerbehörde regelmäßig
neu festgelegt.
Hinzu
kommen Gebühren für die Müllabfuhr, häufig auch Beiträge für eine
Mitgliedschaft in einem Sommerhaus- und Grundstücksverein sowie für die
Instandhaltung der Verbindungswege zu den Grundstücken.
Schließlich ist noch zu beachten, dass ein
ausländischer Staatsangehöriger, der in Schweden Grundeigentum erworben hat,
damit nicht automatisch
Anspruch auf eine ständige Aufenthaltserlaubnis hat.
EU-Bürger und
Bürger der EWR-Länder
Staatsangehörige eines EU- oder
EWR-Mitgliedsstaates müssen, wenn sie sich mehr als drei Monate pro Jahr in
Schweden aufhalten möchten, beim Schwedischen Migrationsamt (Migrationsverket)
einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen. Die Aufenthaltserlaubnis wird
erteilt, wenn der Antragsteller einen sicheren Arbeitsplatz oder die nötigen
Mittel für eine zufriedenstellende Versorgung während seines Aufenthaltes in
Schweden nachweisen kann.
Andere
Personengruppen
Personen, die nicht
Staatsangehörige eines EU- oder EWR- Mitgliedsstaates sind und sich länger als
drei Monate pro Jahr auf ihrem Grundstückseigentum in Schweden aufhalten möchten,
müssen die Aufenthaltserlaubnis vor der Einreise nach Schweden beantragen.
Während der Bearbeitung darf der Antragsteller nicht nach Schweden
einreisen.
Herausgeber
Migrationsverket
(Migrationsamt)
601 70 Norrköping
Telefon +11 / 15 60 00
Fax +11 / 10 81 55