Mietkauf

 

Kurz vor der endgültigen Streichung der Eigenheimzulage warben einzelne Anbieter verstärkt für Mietkaufmodelle, die diese staatliche Förderung einbeziehen. Diesbezüglich sind den sächsischen Verbraucherschützern beispielsweise die Genotec Wohnungsbaugenossenschaft eG (Leinfelden-Echterdingen) und deren Vertriebsgesellschaft, die Genotrade eK (Schwäbisch Hall) aufgefallen.

Die Offerten richten sich insbesondere an junge Familien, die für eine klassische Eigenheimfinanzierung nicht über das notwendige Eigenkapital verfügen. Die Finanzierung sieht vor, dass die Käufer zunächst als Mieter in das Haus einziehen. Gleichzeitig verpflichten sie sich vertraglich, das angemietete Objekt innerhalb einer bestimmten Frist, etwa nach 10 Jahren, zu erwerben. Auf den künftigen Kaufpreis wird die in der Vergangenheit gezahlte Miete angerechnet. „Die Finanzierung wird dadurch aber nicht billiger als ein klassischer Eigentumserwerb“, meint Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Die finanzielle Belastung ist gerade in den Anfangsjahren hoch. Neben der Miete muss Geld für den späteren Erwerb angespart werden. Haushalte mit engem finanziellem Spielraum schaffen dies oft nicht, denn das ist eine echte Doppelbelastung. Die Eigenheimzulage hilft da nur begrenzt. So ist eine spätere Darlehensaufnahme oft noch erforderlich. Die Zeit der Niedrigzinsen kann aber in 10 Jahren längst vorbei sein, so dass dann das notwendige Geld von der Bank teurer als gegenwärtig ausgeliehen werden muss.

Weiter sollten beim Mietkauf die Interessenten besonders auf das angebotene Objekt achten. Möglicherweise sind es Häuser oder Wohnungen, die auf klassischem Weg nicht an den Mann oder die Frau gebracht werden konnten. Der Bauzustand des Objektes ist genau zu prüfen, um sich nicht plötzlich noch erheblichen Instandhaltungskosten gegenüber zu sehen. Schließlich sollte man den Vertragsinhalt genau prüfen. Es sollte von vornherein klar geregelt sein, was bei einem Umzug oder Verkauf passiert, wie man aus einem solchen Modell gegebenenfalls wieder herauskommt, welche Folgen eine Insolvenz der Genossenschaft hat und was dann mit dem Angesparten passiert.

Wer sich zu diesem Thema beraten lassen will, findet bei der Verbraucherzentrale Sachsen die richtigen Ansprechpartner. Für eine Beratung empfiehlt sich eine Terminvereinbarung.

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(Auszug aus einer Pressemitteilung)

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