Kurz vor der endgültigen Streichung der
Eigenheimzulage warben einzelne Anbieter verstärkt für Mietkaufmodelle, die diese
staatliche Förderung einbeziehen. Diesbezüglich sind den sächsischen
Verbraucherschützern beispielsweise die Genotec Wohnungsbaugenossenschaft eG
(Leinfelden-Echterdingen) und deren Vertriebsgesellschaft, die Genotrade eK
(Schwäbisch Hall) aufgefallen.
Die Offerten richten sich insbesondere an junge Familien, die für eine
klassische Eigenheimfinanzierung nicht über das notwendige Eigenkapital
verfügen. Die Finanzierung sieht vor, dass die Käufer zunächst als Mieter in
das Haus einziehen. Gleichzeitig verpflichten sie sich vertraglich, das
angemietete Objekt innerhalb einer bestimmten Frist, etwa nach 10 Jahren, zu
erwerben. Auf den künftigen Kaufpreis wird die in der Vergangenheit gezahlte
Miete angerechnet. „Die Finanzierung wird dadurch aber nicht billiger als ein
klassischer Eigentumserwerb“, meint Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der
Verbraucherzentrale Sachsen. Die finanzielle Belastung ist gerade in den
Anfangsjahren hoch. Neben der Miete muss Geld für den späteren Erwerb angespart
werden. Haushalte mit engem finanziellem Spielraum schaffen dies oft nicht,
denn das ist eine echte Doppelbelastung. Die Eigenheimzulage hilft da nur
begrenzt. So ist eine spätere Darlehensaufnahme oft noch erforderlich. Die Zeit
der Niedrigzinsen kann aber in 10 Jahren längst vorbei sein, so dass dann das
notwendige Geld von der Bank teurer als gegenwärtig ausgeliehen werden muss.
Weiter sollten beim Mietkauf die Interessenten besonders auf das angebotene
Objekt achten. Möglicherweise sind es Häuser oder Wohnungen, die auf
klassischem Weg nicht an den Mann oder die Frau gebracht werden konnten. Der
Bauzustand des Objektes ist genau zu prüfen, um sich nicht plötzlich noch
erheblichen Instandhaltungskosten gegenüber zu sehen. Schließlich sollte man
den Vertragsinhalt genau prüfen. Es sollte von vornherein klar geregelt sein,
was bei einem Umzug oder Verkauf passiert, wie man aus einem solchen Modell
gegebenenfalls wieder herauskommt, welche Folgen eine Insolvenz der
Genossenschaft hat und was dann mit dem Angesparten passiert.
Wer sich zu diesem Thema beraten lassen will, findet bei der
Verbraucherzentrale Sachsen die richtigen Ansprechpartner. Für eine Beratung
empfiehlt sich eine Terminvereinbarung.
Herausgeber
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(Auszug aus einer Pressemitteilung)
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