Solarstromrendite

 

Eine Solarstromanlage bietet geringes Risiko und umweltfreundliche Rendite. Wer eine eigene Photovoltaikanlage errichtet, Solarstrom produziert und ins öffentliche Netz einspeist, kann sich mit Hilfe des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) in den nächsten 20 Jahren finanziell großzügig unterstützen lassen. Für kaum eine andere Investition lassen sich Einnahmen und Ausgaben langfristig so gut kalkulieren wie für eine Solarstromanlage. Das „Kraftwerk“ auf dem Dach bringt Hauseigentümern sogar eine Rendite.

 

Geringes Risiko

 

Das EEG garantiert Betreibern einer Photovoltaikanlage 20 Jahre lang sichere Einnahmen, vorausgesetzt sie speisen den Strom ins öffentliche Netz ein. Geht die Anlage bis Ende 2006 in Betrieb, erhalten sie vom Versorgungsunternehmen 51,8 Cent für jede eingespeiste Kilowattstunde (kWh), also fast das Dreifache dessen, was sie für Strom aus dem öffentlichen Netz zahlen müssen. Auch Anlagen, die erst 2007 in Betrieb gehen, lohnen sich noch. Für sie sinkt die Vergütung nur wenig auf 49,21 Cent pro kWh. Der Vorteil des subventionierten Strompreises ist, dass er Betreibern gute Chancen bietet, ihre hohen Investitionskosten wieder hereinzuholen und die laufenden Betriebsausgaben zu decken. Hinzu kommt, dass Hauseigentümer mit einer jährlichen „Solarrendite“ zwischen 1 und 5 Prozent des investierten Kapitals rechnen können.

 

Anschaffungskosten

 

Solarmodule sind teuer, dazu kommen noch Ausgaben für die Dachunterkonstruktion, die Montage und einen Wechselrichter, der den produzierten Gleichstrom in den netzfähigen Wechselstrom umwandelt. Eine für Einfamilienhäuser typische Anlage mit einer Spitzenleistung von 3 Kilowatt (kWp) kostet mit Umsatzsteuer 16.000 bis 22.000 Euro. Das entspricht pro Kilowatt Spitzenleistung gut 5.000 bis 7.000 Euro für eine fertig installierte Anlage. Immerhin könnten sich Eigentümer die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent des Nettopreises zurückholen. Dazu füllten sie für das Finanzamt einen Fragebogen über die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit aus und gäben eine Umsatzsteuervoranmeldung ab. Wie jeder andere Unternehmer seien sie dann zum Vorsteuerabzug berechtigt. Sie erhielten die Umsatzsteuer zurück, die sie für Anschaffungen und laufende Betriebsausgaben gezahlt hätten. Dadurch sinke der Preis auf etwa 4.500 bis 6.500 Euro pro kWp. Der Eigentümer müsse dann zwar auf seine Einnahmen 19 Prozent Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Die Steuer könne er jedoch vorher dem Netzbetreiber in Rechnung stellen, er leite sie lediglich weiter.

 

Betriebskosten und Einnahmen

 

Solaranlagen sind robust und wartungsarm. Dennoch sollten Hauseigentümer Rücklagen für Wartung, Reparaturen, einen neuen Wechselrichter oder andere Ersatzteile einkalkulieren. In der Regel fallen pro Jahr 25 bis 30 Euro Miete für den Zähler an, mit dem der eingespeiste Strom gemessen wird. Dazu kommen Beiträge für eine Photovoltaikversicherung oder Beitragszuschläge für die bestehende Gebäudeversicherung. Investoren müssen mit jährlichen Betriebskosten in Höhe von 1,0 bis 1,5 Prozent der Anschaffungskosten rechnen. Auf der Habenseite stehen die Einnahmen aus der Stromeinspeisung. Je nach Standort kann eine Solaranlage in Deutschland jährlich 700 bis über 1.000 kWh Strom pro Kilowatt Spitzenleistung (kWp) produzieren. Beträgt die Stromausbeute zum Beispiel 800 kWh, liefert eine 3-kW-Anlage in 20 Jahren 48.000 kWh Strom. Bei einer Einspeisevergütung von 51,8 Cent pro kWh bei in 2006 fertiggestellten Anlagen ergibt das Einnahmen von knapp 25.000 Euro.

 

Rendite und Steuern

 

Der Test der Stiftung Warentest zeigt, mit welcher Rendite Investoren je nach Anlagenpreis und Strom­ausbeute rechnen können. Einnahmen und Ausgaben müssen Anlagebetreiber in ihrer Einkommensteuererklärung abrechnen, wenn auf 20 Jahre gerechnet ein Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben zu erwarten ist. Das ist bei neuen Solaranlagen meist der Fall. Die Gewinne eines Jahres setzen sich aus Stromvergütung minus Ab­schrei­bung, Zinsen und Betriebskosten zusammen und sind zu versteuern. Auf der anderen Seite kann der Betreiber Anlaufverluste mit seinen übrigen Einkünften verrechnen und Steuern sparen. Das Beste an einer Solaranlage aber ist, dass sie nicht nur einen Gewinn für den Investor verspricht, sondern auch für die Umwelt. Schon eine 3-kWp-Anlage spart jedes Jahr den Ausstoß von mehr als zwei Tonnen Kohlendioxid.

 

Förderung

 

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune und Ihrem Energieversorger nach zusätzlichen Förderungen für Solarstromanlagen. Kunden des südbadischen Versorgers badonova zum Beispiel erhalten bis zu 900 Euro Investitionszuschuss (300 Euro pro Kilowatt Spitzenleistung). Ein Anruf bei der Gemeinde oder beim Energie­unternehmen kann sich für Sie lohnen.

 

Finanzierung

 

Sie können über Ihre Hausbank ein Förderdarlehen der KfW-Bank beantragen. Im Programm „Solarstrom erzeugen“ vergibt die Bank bis zu 50.000 Euro Kredit mit bis zu 20 Jahren Laufzeit und fünf oder zehn Jahren Zinsbindung. Der Effektivzins von 4,78 Prozent (Stand: 1. Juni 2006) ist für den Kredit mit zehn Jahren Zinsbindung günstig.

 

Tilgung

 

So günstig der Kredit der KfW-Bank ist, er liegt dennoch meist über der Rendite, mit der Sie als privater Anlagenbetreiber rechnen können. Mehr Zinsen zahlen, als Erträge erwirtschaften, das geht zu Lasten der Rendite. Sie sollten deshalb für den Bau Ihrer Photovoltaik­anlage über ein Eigenkapitalanteil von mindestens 30 bis 50 Prozent verfügen und den KfW-Kredit zügig tilgen.

 

Steuerberater

 

Zur sorgfältigen Planung der Solaranlage gehört auf jeden Fall der Gang zum Steuerberater (zum Beispiel: Steuerberatungsbüro Britt Müller-Knapp). Ein Steuerberater kann Ihnen sagen, wie Sie sich die für Anschaffungen und laufende Betriebsausgaben gezahlten Umsatzsteuern zurückholen können und mögliche Gewinne korrekt versteuern.

 

Stromertrag

 

Wie viel Strom die geplante Anlage an Ihrem Standort voraussichtlich produziert, können Sie überschlägig berechnen (http://www.solarserver.de/pvrechner).

 

Solarrechner

 

Einnahmen, Ausgaben und die zu erwartende Rendite können Sie mit dem kostenlosen Excel-Rechner der Stiftung Warentest berechnen.

 

Versicherungen

 

Versichern Sie Ihre Anlage gegen Feuer-, Sturm- und Hagelschäden. In der Regel können Sie das mit einem Bei­trags­auf­schlag in der bestehenden Gebäudeversicherung tun. Spezielle Photo­voltaik­ver­sicherungen bieten umfassenden Schutz, auch gegen Vandalismus und Diebstahl. Klären Sie, ob Ihre Haftpflichtversicherung auch für Schäden an Dritten zahlt, wenn zum Beispiel Module herabfallen sollten.

 

(Inhaltliche Quelle www.stiftungwarentest.de)