Eine Solarstromanlage bietet geringes Risiko und
umweltfreundliche Rendite. Wer eine eigene Photovoltaikanlage errichtet, Solarstrom
produziert und ins öffentliche Netz einspeist, kann sich mit Hilfe des
Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) in den nächsten 20 Jahren finanziell
großzügig unterstützen lassen. Für kaum eine andere Investition lassen sich
Einnahmen und Ausgaben langfristig so gut kalkulieren wie für eine
Solarstromanlage. Das „Kraftwerk“ auf dem Dach bringt Hauseigentümern sogar
eine Rendite.
Das EEG garantiert Betreibern einer
Photovoltaikanlage 20 Jahre lang sichere Einnahmen, vorausgesetzt sie speisen
den Strom ins öffentliche Netz ein. Geht die Anlage bis Ende 2006 in Betrieb,
erhalten sie vom Versorgungsunternehmen 51,8 Cent für jede eingespeiste
Kilowattstunde (kWh), also fast das Dreifache dessen, was sie für Strom aus dem
öffentlichen Netz zahlen müssen. Auch Anlagen, die erst 2007 in Betrieb gehen,
lohnen sich noch. Für sie sinkt die Vergütung nur wenig auf 49,21 Cent pro kWh.
Der Vorteil des subventionierten Strompreises ist, dass er Betreibern gute
Chancen bietet, ihre hohen Investitionskosten wieder hereinzuholen und die
laufenden Betriebsausgaben zu decken. Hinzu kommt, dass Hauseigentümer mit
einer jährlichen „Solarrendite“ zwischen 1 und 5 Prozent des investierten
Kapitals rechnen können.
Solarmodule sind teuer, dazu kommen noch Ausgaben für die
Dachunterkonstruktion, die Montage und einen Wechselrichter, der den
produzierten Gleichstrom in den netzfähigen Wechselstrom umwandelt. Eine für
Einfamilienhäuser typische Anlage mit einer Spitzenleistung von 3 Kilowatt
(kWp) kostet mit Umsatzsteuer 16.000 bis 22.000 Euro. Das entspricht pro
Kilowatt Spitzenleistung gut 5.000 bis 7.000 Euro für eine fertig installierte
Anlage. Immerhin könnten sich Eigentümer die Umsatzsteuer in Höhe von 19
Prozent des Nettopreises zurückholen. Dazu füllten sie für das Finanzamt einen
Fragebogen über die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit aus und gäben eine Umsatzsteuervoranmeldung
ab. Wie jeder andere Unternehmer seien sie dann zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Sie erhielten die Umsatzsteuer zurück, die sie für Anschaffungen und laufende
Betriebsausgaben gezahlt hätten. Dadurch sinke der Preis auf etwa 4.500 bis
6.500 Euro pro kWp. Der Eigentümer müsse dann zwar auf seine Einnahmen 19
Prozent Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Die Steuer könne er jedoch
vorher dem Netzbetreiber in Rechnung stellen, er leite sie lediglich weiter.
Solaranlagen sind robust und wartungsarm.
Dennoch sollten Hauseigentümer Rücklagen für Wartung, Reparaturen, einen neuen
Wechselrichter oder andere Ersatzteile einkalkulieren. In der Regel fallen pro
Jahr 25 bis 30 Euro Miete für den Zähler an, mit dem der eingespeiste Strom
gemessen wird. Dazu kommen Beiträge für eine Photovoltaikversicherung oder
Beitragszuschläge für die bestehende Gebäudeversicherung. Investoren müssen mit
jährlichen Betriebskosten in Höhe von 1,0 bis 1,5 Prozent der Anschaffungskosten
rechnen. Auf der Habenseite stehen die Einnahmen aus der Stromeinspeisung. Je
nach Standort kann eine Solaranlage in Deutschland jährlich 700 bis über 1.000
kWh Strom pro Kilowatt Spitzenleistung (kWp) produzieren. Beträgt die
Stromausbeute zum Beispiel 800 kWh, liefert eine 3-kW-Anlage in 20 Jahren
48.000 kWh Strom. Bei einer Einspeisevergütung von 51,8 Cent pro kWh bei in
2006 fertiggestellten Anlagen ergibt das Einnahmen von knapp 25.000 Euro.
Der Test der Stiftung Warentest zeigt, mit
welcher Rendite Investoren je nach Anlagenpreis und Stromausbeute rechnen
können. Einnahmen und Ausgaben müssen Anlagebetreiber in ihrer
Einkommensteuererklärung abrechnen, wenn auf 20 Jahre gerechnet ein Überschuss
der Einnahmen über die Ausgaben zu erwarten ist. Das ist bei neuen Solaranlagen
meist der Fall. Die Gewinne eines Jahres setzen sich aus Stromvergütung minus
Abschreibung, Zinsen und Betriebskosten zusammen und sind zu versteuern. Auf
der anderen Seite kann der Betreiber Anlaufverluste mit seinen übrigen
Einkünften verrechnen und Steuern sparen. Das Beste an einer Solaranlage aber
ist, dass sie nicht nur einen Gewinn für den Investor verspricht, sondern auch
für die Umwelt. Schon eine 3-kWp-Anlage spart jedes Jahr den Ausstoß von mehr als
zwei Tonnen Kohlendioxid.
Förderung
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune und Ihrem
Energieversorger nach zusätzlichen Förderungen für Solarstromanlagen. Kunden
des südbadischen Versorgers badonova zum Beispiel erhalten bis zu 900 Euro
Investitionszuschuss (300 Euro pro Kilowatt Spitzenleistung). Ein Anruf bei der
Gemeinde oder beim Energieunternehmen kann sich für Sie lohnen.
Finanzierung
Sie können über Ihre Hausbank ein Förderdarlehen
der KfW-Bank beantragen. Im Programm „Solarstrom erzeugen“ vergibt die Bank bis
zu 50.000 Euro Kredit mit bis zu 20 Jahren Laufzeit und fünf oder zehn Jahren
Zinsbindung. Der Effektivzins von 4,78 Prozent (Stand: 1. Juni 2006) ist
für den Kredit mit zehn Jahren Zinsbindung günstig.
Tilgung
So günstig der Kredit der KfW-Bank ist, er liegt
dennoch meist über der Rendite, mit der Sie als privater Anlagenbetreiber
rechnen können. Mehr Zinsen zahlen, als Erträge erwirtschaften, das geht zu
Lasten der Rendite. Sie sollten deshalb für den Bau Ihrer Photovoltaikanlage
über ein Eigenkapitalanteil von mindestens 30 bis 50 Prozent verfügen und den
KfW-Kredit zügig tilgen.
Steuerberater
Zur sorgfältigen Planung der Solaranlage gehört
auf jeden Fall der Gang zum Steuerberater (zum Beispiel: Steuerberatungsbüro
Britt Müller-Knapp). Ein Steuerberater kann Ihnen sagen, wie Sie
sich die für Anschaffungen und laufende Betriebsausgaben gezahlten
Umsatzsteuern zurückholen können und mögliche Gewinne korrekt versteuern.
Stromertrag
Wie viel Strom die geplante Anlage an Ihrem
Standort voraussichtlich produziert, können Sie überschlägig berechnen (http://www.solarserver.de/pvrechner).
Solarrechner
Einnahmen, Ausgaben und die zu erwartende
Rendite können Sie mit dem kostenlosen Excel-Rechner
der Stiftung Warentest berechnen.
Versichern Sie Ihre Anlage gegen Feuer-, Sturm-
und Hagelschäden. In der Regel können Sie das mit einem Beitragsaufschlag in
der bestehenden Gebäudeversicherung tun. Spezielle Photovoltaikversicherungen
bieten umfassenden Schutz, auch gegen Vandalismus und Diebstahl. Klären Sie, ob
Ihre Haftpflichtversicherung auch für Schäden an Dritten zahlt, wenn zum
Beispiel Module herabfallen sollten.
(Inhaltliche Quelle www.stiftungwarentest.de)